Möbel-Finanzierung: Gar nicht so schwer

Sie möchten sich eine neue Einrichtung gönnen, aber das nötige Geld ist nicht vorhanden? Greifen Sie bei dieser Situation auf die Finanzierungsangebote einiger Onlineshops zurück. Bei moebel-base.de erhalten Sie die Möglichkeit, beispielsweise das lang ersehnte neue Sideboard zu bestellen und dieses durch kleine Raten abzubezahlen. Sie sind noch unsicher und wissen nicht, wie eine solche Finanzierung funktioniert? Nun, eigentlich sind die Schritte recht einfach: Sie wählen im Onlineshop Ihre favorisierten Möbel aus und legen diese in den Warenkorb. Beim Bezahlvorgang nutzen Sie die Finanzierung als Zahlungsart und werden in den meisten Fällen auf eine Abfrageseite des jeweiligen Kreditinstituts weitergeleitet, wo Sie den Finanzierungsantrag ausfüllen. Häufig erhalten Sie innerhalb weniger Minuten eine vorläufige Bonitätsauskunft und können Ihre Möbel in aller Ruhe einkaufen und dann innerhalb einer bestimmten Laufzeit abbezahlen.

Die Daten der Möbel-Finanzierung

Die Standardwerte für Finanzierungen liegen beim effektiven Jahreszins normalerweise bei 9,9 Prozent (inklusive Bearbeitungsentgelt) und sind je nach Bank flexibel. Manche Onlineshops bieten für gewisse Zeiträume, wie beispielsweise Aktionen in der Weihnachtszeit, einen verringerten effektiven Jahreszins an.
Der Sollzins ist meistens gebunden. Die Laufzeiten variieren zwischen 6 und 72 Monaten. Eine Finanzierung ist häufig ab einem Einkaufswert Ihrer Waren von 99 Euro möglich. Lesen Sie sich dazu stets die Informationen des jeweiligen Onlineshops durch und sprechen bei Fragen gegebenenfalls die zuständigen Kontaktstellen an. Häufig werden Ihnen auch schon in der Produktbeschreibung die möglichen Raten für Ihre Finanzierung angegeben. Sie sehen also, Möbel-Finanzierung ist heutzutage recht leicht durchführbar und in vielen Onlineshops  eine sichere Zahlungsart. Gute Entscheidungskriterien sind dabei auch ein Trusted Shops- Siegel sowie eine SSL-Verschlüsselung beim Kaufvorgang – beide Komponenten zeigen einen verantwortlichen Umgang mit Kunden-Daten und Zahlungsverkehr der Onlineshop-Betreiber auf.

Android überbietet Apple im Appstore

Im zweiten Quartal diesen Jahres wurden zum ersten Mal mehr Applikationen für das Android-Betriebsystem, als für Apple’s iOS-System heruntergeladen und installiert, so die Aussage des Marktforschungsinstitut ABI Research. Demnach nahm Android ein Prozentteil von 44% im App-Markt ein, Apple nur 31%. Der Grund wird die größere Verbreitung von Android-Smartphones sein, von denen laut ABI zweieinhalb Mal so viele wie iPhones in Verwendung seien. Forscher schätzen sogar, dass es bis 2013 dreimal so viele sein sollen.
Dennoch lädt jeder iPhone-Nutzer doppelt so viele Apps herunter, wie ein Android-Nutzer. Apples simples Bezahlsystem soll wohl die Kunden locken, mehrere Apps zu installieren, weswegen Apple-Applikationen besser seien, als Androids.
Eine Unterscheidung zwischen kostenpflichtigen und –freien Apps veröffentlicht das Marktforschungsinstitut nicht. Genauso wurde bei der Statistik nicht beachtet, wie sich die Downloads auf Smartphones und Tablets verteilen.

Der Smartphone-Markt wächst

2010 wurden etwa 9 Milliarden Apps gedownloadet, dieses Jahr werden es um die 29 Milliarden,  wird geschätzt. Der stetig wachsende Smartphone-Markt sorgt für mehr Nutzer und somit auch für mehr App-Downloads. Bisher stieg der Marktteil um 46% an.

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Android-ueberholt-iOS-bei-App-Downloads-1366808.html

Der Sommer geht – die Marder kommen

Es wird wieder Herbst. Die Tage werden kürzer, die Temperaturen sinken – da ist es nicht unnatürlich, dass das ein oder andere Tier einen warmen Unterschlupf sucht. So tun es auch die Steinmarder. Doch leider nicht immer ohne Folgen für Autobesitzer, denn die bis zu drei Kilo schweren Nager sind vor allem von warmen Motoren und Gummigeruch ganz angetan. Nicht selten sind über Nacht Kabel, Schläuche oder sogar der Motor hin. Selbst stabilste Gummischläuche kriegen die 70cm langen Nachtaktiven durchgebissen. Schwere Folgen davon können Kühlwasserverlust sein, was zum Überhitzen des Motors führt. Solche Marderschäden sind nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer.

Wie beuge ich Marderschäden vor?

In manchen betroffenen Gegenden legen die Autobesitzer nachts ein Stück Maschendraht unter ihr Auto. Diese Flächen soll ein Steinmarder angeblich meiden. Dünnere Kabel und Schläuche lassen sich ganz einfach mit Hart-Kunststoffröhren ummanteln. Doch wirklich halbwegs helfen tut die teurere Variante – ein Mardersensor. Dieser Sensor nimmt Bewegungen und Stöße im Motorraum wahr und verteilt Stromschläge oder gibt hochfrequente Geräusche von sich, die den Marder verscheuchen sollen. Wirkungslos dagegen sind Maßnahmen auf chemischer Basis, die auf Abschreckung durch Riechstoffe bauen.

Inwiefern haftet die Versicherung bei Marderschäden?

Die Bedingungen der Versicherer sind nicht einheitlich. Je nach Anbieter und Tarif unterscheidet sich, ob ein Teilkaskoschutz, die Marderschäden mit einbezieht, enthalten ist. Kundenfreundliche Verträge sind bereit für einen Ersatz von Kabeln, Schläuchen und Manschetten, wenn der besagte Fall eintreten sollte. Seien Sie sich im Klaren über Ihre Versicherung und erkundigen Sie sich. In vielen Fällen müssen Sie die Kosten selbst übernehmen und die Reparaturen aus eigener Tasche zahlen.
Motorüberhitzungen durch zu wenig Kühlwasser sind meist nicht mitversichert.

Quelle: http://versicherungsbuero-dortmund.de/kfz-versicherung/jetzt-im-herbst-drohen-wieder-marderschaeden.html

iPhone 4S darf in Italien verkauft werden

Apple darf seit Freitag, dem 28. Oktober sein neues Smartphone iPhone 4S in Italien anbieten. Der Antrag des südkoreanischen Konkurrenten Samsung auf ein Verkaufsverbot wurde vom Handelsgericht in Mailand abgewiesen, so die italienische Nachrichtenagentur ANSA. Nun haben Samsung bis zum 15. November und Apple zum 6. Dezember Zeit für eine Eingabe. Die folgende Verhandlung in dem Fall wurde auf den 16. Dezember verschoben.

Was war der Anlass für diese Verhandlung?

Samsung hatte sich nach der Vorstellung des neuen iPhone 4S, welche Anfang Oktober stattfand, an das mailändische Gericht gewandt. Apple soll angeblich mindestens zwei Patente für Mobilfunktechnik verletzt haben. Die beiden Großkonzerne liefern sich auf der ganzen Welt einen schweren Konflikt um Patente und Schutzrechte Ihrer Smartphones, Tablet-Computer und Handys.
Apple hat vor kurzem erfolgreich ein Verkaufsverbot des Samsung Galaxy Tob 10.1 in Deutschland gefordert, da dessen Technik und Umsetzung dem iPad zu ähnlich sein sollte und Samsung gegen Patente von Apple verstieß.

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kein-Verkaufsverbot-fuer-iPhone-4S-in-Italien-1367460.html

iPhone 4S darf in Italien verkauft werden

Apple darf seit Freitag, dem 28. Oktober sein neues Smartphone iPhone 4S in Italien anbieten.
Der Antrag des südkoreanischen Konkurrenten Samsung auf ein Verkaufsverbot wurde vom Handelsgericht in Mailand abgewiesen, so die italienische Nachrichtenagentur ANSA.
Nun haben Samsung bis zum 15. November und Apple zum 6. Dezember Zeit für eine Eingabe.
Die folgende Verhandlung in dem Fall wurde auf den 16. Dezember verschoben.

Was war der Anlass für diese Verhandlung?

Samsung hatte sich nach der Vorstellung des neuen iPhone 4S, welche Anfang Oktober stattfand, an das mailändische Gericht gewandt. Apple soll angeblich mindestens zwei Patente für Mobilfunktechnik verletzt haben. Die beiden Großkonzerne liefern sich auf der ganzen Welt einen schweren Konflikt um Patente und Schutzrechte Ihrer Smartphones, Tablet-Computer und Handys.
Apple hat erfolgreich ein Verkaufsverbot des Samsung Galaxy Tob 10.1 in Deutschland gefordert, da dessen Technik und Umsetzung dem iPad zu ähnlich sein sollte und Samsung gegen Patente von Apple verstoß.

Stromrechnungen sind zu unverständlich

Laut des Energiewirtschaftsgesetzes müssen Strom- und Gas-Rechnung in Zukunft verständlicher und einfacher geschrieben werden, denn eine Verbraucherumfrage des Portals „Verifox“ und dem Bund für Energieverbraucher bestätigt: Jeder Zweite versteht seine Strom-Rechnung nicht. Das sollen neue Gesetze nun endlich ändern. 51% der Befragten halten verstehen insgesamt Aufbau und die Struktur Ihrer Strom-Rechnung nicht, 41% befürchten, dass ihre Rechnung fehlerhaft sei, doch 21% trauen sich nicht, auf eigene Faust einzuschätzen, da ihnen zu viel Verständnis dafür fehlt. Auffällig ist die Bereitschaft, sich mit der eigenen Strom-Rechnung auseinander zu setzen, die die Befragten an den Tag bringen, denn ganze 68% gaben an, sich mehr als 15 Minuten mit ihrer  Strom-Rechnung zu beschäftigen.

Die Kunden wissen über ihren Strom-Verbrauch bestens Bescheid

Etwa 73% der Leute überprüfen, ob ihr Stromverbrauch mit der Rechnung übereinstimmt. Nächste 21% würden dies auch gerne tun, würden sie die entsprechenden Angaben auf ihrer Rechnung finden. In puncto Verbrauch sind die Befragten gut informiert, da 83% an gaben, zu wissen, ob sich ihr Verbrauch zum letzten Mal erhöht oder verringert hat. Die Hälfte aller wissen außerdem, wie sich ihr Strom-Verbrauch zu einem vergleichbaren Haushalt verhält.

Das wäre den Verbrauchern bei der Stromrechnung wichtig

Besagte Informationen wünschen sich 67% der Teilnehmer auf ihrer Stromrechnung, dennoch wissen 77%, ob sich der Preis pro kWh erhöht hat. Jedoch nur 51% sind über weitere Preisbestandteile wie Steuern und Angaben im Abrechnungszeitraum informiert. 84% halten eine Detailübersicht, die sowohl den Gesamtbetrag nach Grund- und Verbrauchspreis, Mess- und Netzdienstleistung als auch Steuern und Angaben trennt, für wünschenswert.
89% der Verbraucher ist ein schneller Überblick über den Energieverbrauch und den Gesamtpreis wichtig, am besten, gleich auf der ersten Seite. 77% wollen in Zukunft informiert werden über zukünftige Abschläge. Die die Meinung über die Frequenz der Stromrechnung ist zweigeteilt, 49% möchten häufiger im Jahr eine Stromrechnung erhalten, die andere Hälfte ist mit der Jahresabrechnung zufrieden.

Ab 2012 soll eine pflichtige grafische Darstellung auf der Rechnung das Verständnis erleichtern. So zeigt diese Darstellung unter anderem Vertragsdauer, Kündigungsfrist und die nächstmögliche Kündigungsmöglichkeit an. Dazu sind die Stromanbieter verpflichtet, dem Kunden eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung anzubieten.

Quelle: http://www.strom-magazin.de/strommarkt/jeder-zweite-versteht-seine-stromrechnung-nicht_31219.html

Internet Explorer laut Microsoft am sichersten!

Der Großkonzern Microsoft hat unter Yourbrowsermatters.org eine Werbekampagne für den Internet Explorer gestartet, die klare Ansagen spricht. Besuchen Sie die besagte Seite mit einem fremden Browser, erhalten Sie die Nachricht, dass dieser unsicher sei. Zur Verdeutlichung hat Microsoft den Security Score entwickelt, der die Sicherheitsfunktionen der Browser bewertet. Um die volle Punktzahl von 4 Punkten zu erreichen muss der verwendete Browser die volle Schutzfunktion in den Kategorien „Gefährliche Downloads“, „Phishing-Seiten“, „Angriffe auf den Browser“ und Angriffe auf Webseiten“ ausführen können, was nur mit dem aktuellen Internet Explorer möglich ist, so Microsoft. Chrome und Mozilla Firefox schneiden mit einem Security Score von 2,5 und 2 „sehr schlecht ab“. Browser wie Opera und Safari werden sofort ignoriert.

Die Untersuchungen reichten vom Phishing-Filter, über den Cross-Site-Scripting-Schutz bis zur Speicherverwürfelung ASLR (Adress space layout randomization). In drei Punkten muss der Internet Explorer passen, so führt dieser keine automatischen Aktualisierungen und Erweiterungen aus, vermeidet Sandboxes (Ausführung innerhalb einer speziellen Laufzeitumgebung einer Software) und unterstützt die Content Security Policy nicht, mit deren Hilfe beispielsweise Clickjacking-Angriffe (Hackermethode durch scheinbar harmlose Mausklicks oder Tastatureingaben; click = engl. für „Klick“ und jacking = hijacking (Entführung)) keinerlei Wirkung zeigen. Punkt für die Konkurrenz.

Die Meinungen der Internet-User teilen sich, so halten es die einen für nicht verwunderlich, dass ein Hersteller sein eigenes Produkt am besten findet. Der Nächste wieder rum teilt die Meinung Microsofts und ist überzeugter Internet Explorer-Nutzer. Was also wirklich am sichersten ist, liegt im Auge des Betrachters.

Quelle: http://www.heise.de/security/meldung/Microsoft-findet-den-Internet-Explorer-am-sichersten-1358750.html

Vorsicht bei Facebook: Virusalarm!

Genauso genial, wie gefährlich – durch einen Freund erhalten Sie bei Facebook die Nachricht „Foto“, zwei lachende Smileys und einen Link, der Sie zu dem besagten Bild leiten soll. Doch stattdessen laden Sie sich kein lustiges Foto, sondern einen gefährlichen Virus auf den Rechner! Doch kein so guter Freund? Keineswegs, denn dieser Freund ist genauso ahnungslos wie Sie und weiß häufig nicht, dass die scheinbar harmlosen Nachrichten in Wahrheit eine heimtückische Anwendung von Cyber-Kriminellen darstellen.

Das international beliebte Netzwerk Facebook ist auch für Abzocker und Betrüger ein idealer Spielplatz. Durch Sicherheitslücken im Browser hacken die Kriminellen durch Schad-Software, wie Trojaner, fremde Facebook-Zugänge und schicken von da aus die verseuchte Nachricht an weitere Personen. Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine manipulierte Seite geleitet, die einen versteckten Download der Malware (Schad-Software) startet. Seine Aufgaben: Von der Verbreitung des Schädlings über Spionage von Bankkonten bis hin zum Systemcrash des Computers.
Facebook hat erste Maßnahmen getroffen: „Sobald eine Chat-Nachricht in kurzer Zeit ungewöhnlich oft verschickt wird, blockieren wir diese*“, so eine Stellungnahme des Unternehmens.
Dennoch ist größte Vorsicht des Users geboten! Aktualisierung von Browser und Antivirenprogrammen ist ein wichtiger Schritt, doch manche Schadencodes werden nicht erkannt. Daher ist es umso bedeutender, Facebook mit Vorsicht zu behandeln. Sollten Sie eine solche Nachricht erhalten, bleiben Sie misstrauisch und fragen Sie erst bei Ihrem Freund nach, ob es sich wirklich um eine von ihm gesendete Nachricht handelt. Auch englischsprachige Nachrichten, wie „Hey, you look so weird in this video”, sind meist Resultat eines Facebook-Kriminellen. Meiden Sie daher den angefügten Link und sagen Sie ihrem Freund Bescheid, dass sich ein Schädling auf seinem Rechner eingenistet hat.

*Quelle: http://www.bild.de/digital/internet/viren-programme/schadcode-per-nachricht-chat-15357350.bild.html

OpFaceBook: Anonymous zerstört Facebook?

„Facebook weiß mehr über dich, als deine eigene Familie“ – dies ist einer der vielen Gründe, den die Cybergruppe „Anonymous“ nennt und der als Ursache für den am 05. November 2011 geplanten Hackangriff auf das Netzwerk dient. In einem YouTube-Video kündigen die maskierten Anonymen die Vernichtung des sehr populären Netzwerks Facebook an, bei der sie keineswegs den Nutzern schaden wollen, wie sie betonen*. Vielmehr klären sie den Zuschauer des Videos auf, was Facebook mit Ihren Daten macht. Anonymous wirft, wie viele andere, dem sozialen Netzwerk vor, Daten an große staatliche Einrichtungen zu verkaufen, die ebenfalls für autoritäre Regierungen verwendet werden (z.B. in Syrien und Ägypten). Zudem verbleiben viele Daten, die vom User hochgeladen werden auf unbestimmte Zeit bei Facebook – häufig ohne das Wissen des Nutzers.
Daten, Bilder und Informationen werden niemals ganz vom Netzwerkserver gelöscht und sind jeder Zeit abrufbar, auch, wenn ein Benutzerkonto gelöscht wird. Das kann zu Problemen führen, wenn ein Bild aus Urheberrechts- oder Privatsphärenverletzung gelöscht werden musste. Auch die Einstellung „privat“ der Privatsphäreneinstellung ist eine Täuschung, so heißt es. Dies wird den Usern nur „vorgegaukelt“, während Facebook mit ihren Daten Millionen verdient. Darauf möchte Anonymous aufmerksam machen und ruft alle, die diese Meinung dazu teilen auf, an OpFaceBook teilzunehmen.
Das Datum des 05.11.2011 ist von der Internetgruppe bewusst gewählt. Im Jahre 1605 ging an diesem Tag der Guy Fawkes Day in die Geschichte Großbritanniens ein. Fawkes bewachte Sprengpulverfässer, mit denen der englische König samt seines Parlaments in die Luft gesprengt werden sollte. Der Anschlag schlug jedoch fehl, Guy Fawkes wurde verhaftet und gehängt. Die Inspiration der OpFaceBook bezieht sich auf den Film „V wie Vendetta“, der von einem Anschlag auf das zu einem Überwachungsstaat mutierten Großbritannien erzählt. Aus diesem Film hat Anonymous auch die Masken übernommen, die ihr Markenzeichen sind und bei öffentlichen Veranstaltungen getragen werden.

*Quelle: http://www.bild.de/digital/internet/anonymous/hacker-wollen-facebook-angreifen-19290730.bild.html

Bis zum 30.11. Kfz-Versicherung kündigen und richtig sparen!

Alle Autobesitzer, die zum Jahreswechsel aus ihrer Kfz-Versicherung austreten möchten, sollten so langsam Gas geben und bis zum 30. November kündigen. Ganz gleich, ob Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko – liegt die Kündigung nicht fristgerecht beim aktuellen Anbieter vor, wird ein Wechsel zu einer anderen Kfz-Versicherung zum 01. Januar 2012 schwierig. Dabei kann sich so ein „Umzug“ – gerade zum Jahreswechsel – wirklich lohnen, vorausgesetzt man vergleicht die Kfz-Versicherungen in puncto Kosten und Leistungen.

Die Vorstellung, sich erst durch den Dschungel an Zahlen, Klauseln und Paragraphen hindurch zu kämpfen, schreckt viele Autobesitzer ab. Dabei muss das nicht sein, denn unabhängige Vergleichsportale wie Dr. Lupe übernehmen die Arbeit und listen den Nutzern online die günstigsten Tarifangebote von unterschiedlichen Versicherungsunternehmen auf – durch Angaben der Ortskennzeichen, der gewünschten Versicherungsleistungen sowie einiger Personendaten sind die Berechnungen individuell auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Autobesitzers zugeschnitten. So brauchen diese nur noch aufgrund der vorliegenden Vergleichsdaten eine Entscheidung treffen und können richtig sparen!

Bundesverfassungsgericht stimmt Griechenlandhilfe und EU-Rettungsschirm zu

Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hat heute eine Entscheidung zugunsten der umstrittenen Griechenlandhilfe und des viel diskutierten EU-Rettungsschirms gefällt.  Mit diesem Urteil lehnten die Richter die Verfassungsbeschwerde einiger EU-Kritiker gegen die Milliardenhilfen für verschuldete Staaten ab. Die Bundesregierung habe demnach mit den Finanzspritzen für Schuldenstaaten nicht verfassungswidrig gehandelt. Dieser Rechtsspruch ist die Rückendeckung für weitere Hilfspakete der Bundesregierung.

Allerdings betonten die Richter in ihrer Urteilsverkündung Einschränkungen und Bedingungen für die EU-Hilfen: Demnach soll der Bundestag mehr Kontrolle und die Möglichkeit eines Ausstiegs bekommen. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Haushaltsausschusses dürfen keine Gelder fließen. EU-Rettungsschirme dürfen künftig nur mit zeitlicher Begrenzung und der Option der Zahlungseinstellung stattfinden. Die Debatte um die strittigen Eurobonds ist damit vorerst vom Tisch – Fragt sich nur, wie lange, wenn der Pleitegeier über weitere EU-Länder kreist?