Wenn das Auto beim Einparken ‘mal einen Kratzer abbekommt oder ein Auffahrunfall etwas größere Schäden davonträgt, greift im Regelfall die Vollkaskoversicherung. Das gilt auch für Diebstahl und Totalschaden, allerdings bleibt zwischen Kaufpreis und Wiederbeschaffungswert häufig eine offene (nicht erstattete) Differenz. Besonders bei Neuwagen und bei per Kredit finanzierten Autos ist dieser Umstand besonders tragisch, denn hier können bis zu 30 Prozent des Kaufpreises verloren gehen bzw. das Darlehen muss weiter abbezahlt werden. Eine Kaufpreis-Versicherung schafft Abhilfe.
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