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Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung sichert gegen Kosten ab, die durch Krankheit, Unfälle oder vorbeugende beziehungsweise diagnostische Gesundheitsmaßnahmen entstehen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung schließen Sie diese Versicherung bei einem privatrechtlichen (zum Teil gewinnorientierten) Unternehmen ab. Dafür bietet sie, je nach Tarif, verschiedene Mehrleistungen an (bspw. freie Arzt- und Krankenhauswahl, Privatpatienten-Status, Einbettzimmer, Chefarztbehandlung, Erstattung der Kosten für Zahnersatz von mindestens 60 Prozent, Kostenerstattung für Heilpraktikerbehandlungen und Psychotherapie, Auslandsreiseschutz).
Krankenzusatzversicherung
Die Krankenzusatzversicherung schließt die Leistungslücke zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Ausgehend von einem Basisschutz (GE), lässt sich das Paket der Krankenzusatzversicherung, je nach Bedarf, individuell anpassen. Zum Basisschutz gehören: 80 Prozent Restkostenerstattung für Sehhilfen und Heilmittel, 20 Prozent Erstattung für Zahnersatz sowie Auslandsreiseschutz (für alle Auslandsreisen bis zu drei Monaten Dauer).
Kfz-Versicherung
Die Kfz-Versicherung besteht aus verschiedenen Teilbereichen: Pflicht ist die Kfz-Haftpflichtversicherung, optional sind Teilkasko-, Vollkasko- und Insassenversicherung sowie der für zusätzliche Serviceleistungen (z. B. für das Abschleppen des versicherten Autos oder die Ersatzwagen-Bereitstellung) obligatorische Autoschutzbrief.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung sichert Sie gegen Schäden beziehungsweise Schadensersatzansprüche ab, die durch den Gebrauch Ihres Fahrzeuges entstehen (Personen-, Sach- und Vermögensschäden). Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden, für die niemand haftbar gemacht werden kann (z. B. Brand- und Wetterschäden, Wildunfälle, Diebstahl/Raub). Die Vollkaskoversicherung ist sozusagen ein Rundumschutz für Ihr Auto – egal, wie der Schaden entstanden ist. Die Insassenversicherung kommt für Personenschäden an Insassen auf, wobei hier auch die Kfz-Haftpflichtversicherung greift.
Rechtsschutzversicherung
Im täglichen Miteinander kann es schon einmal vorkommen, sein Recht vor Gericht vertreten beziehungsweise einklagen zu müssen. Eine Rechtsschutzversicherung kommt für die dabei entstehenden Kosten auf. Bis zu einer im Vertrag vereinbarten Summe werden folgende Leistungen von der Versicherung getragen: gesetzliche Anwaltsgebühren, Zeugengelder, Sachverständigenhonorare, Gerichtskosten, eventuelle Gegnerkosten sowie Strafkautionen bis zu 25.000 Euro.
Private Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Schäden beziehungsweise Schadensersatzansprüchen, die im Rahmen der privaten Lebensführung entstehen. Im Fall der Fälle übernimmt der Versicherer die Zahlungen bei Personenschäden (Tod, Verletzung oder Beeinträchtigung der Gesundheit), Sachschäden (Beschädigung/Vernichtung von Sachen) als auch bei Vermögensschäden, die nicht in die ersten beiden Kategorien fallen.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung deckt sämtliche Schäden und daraus entstehende Kosten ab, die infolge von Feuer, Einbruch/Diebstahl, Leitungswasser oder Strurm entstehen. Dabei wird der Wert aller zum Haushalt gehörenden Einrichtungs-, Haushalts- und Verbrauchsgegenstände bestimmt, wobei die Versicherungssumme (650 Euro mal Quadratmeter Wohnfläche) dem Wiederbeschaffungspreis gleichartiger neuer Sachen entsprechen muss.
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung kommt für Unfälle im Beruf und in der Freizeit auf. Sie bietet umfassenden Versicherungsschutz gegen Unfallfolgen wie Invalidität, vorrübergehende Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, Tod und Krankenhausaufenthalt. Zu den Leistungen gehören in der Regel: Kapitalleistungen bei Invalidität und Unfall, Krankenhaus-, Genesungs- und Krankentagegeld, Kostenübernahme für kosmetische Operationen, Sofortleistungen bei Schwerstverletzungen und Unfallrente (ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent).
Wohngebäudeversicherung
Da das Eigenheim meist den größten Teil des Vermögens bildet, ist die Wohngebäudeversicherung für Immobilienbesitzer nahezu obligatorisch, oftmals wird diese aber auch von Banken gefordert, sofern das zu versichernde Objekt noch finanziert wird. In einigen Regionen ist die Wohngebäudeversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt in erster Linie vor Folgekosten durch Brandschäden, kann aber auch auf Schäden durch Sturm, Hagel und Leitungswasser ausgeweitet werden.
Hundehaftpflicht
Von der Haftpflichtversicherung ausgenommen sind Hunde, Pferde und Rinder, deshalb müssen Sie diese gesondert versichern. Die Hundehaftpflicht schützt Sie vor Schäden beziehungsweise Schadensersatzansprüchen, die Ihr Hund verursacht. Folgende Erstattungsleistungen sollten vertraglich geregelt sein: für Personen- und Sachschäden (Verletzung/Tod bzw. Beschädigung/Zerstörung), für Schäden durch das Führen ohne Leine, durch das Hüten durch dritte Personen wie auch für im Ausland entstehende Schäden. Achten Sie dabei auf eine hohe Deckungssumme!
Pferdehaftpflicht
Von der Haftpflichtversicherung sind auch Pferde ausgenommen, weshalb Sie diese ebenso wie Hunde oder Rinder gesondert versichern müssen. Die Pferdehaftpflicht schützt Sie vor Schäden beziehungsweise Schadensersatzansprüchen, die Ihr Pferd verursacht. Bis zu der vertraglich vereinbarten Deckungssumme übernimmt das Versicherungsunternehmen Schadensersatzleistungen bei: Personen- und Sachschäden (Verletzung/Tod bzw. Beschädigung/Zerstörung) sowie bei Vermögensschäden (z. B. verpasste Geschäfsttermine oder Reisen).
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